2-jährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe

Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer

Die Ausbildung dauert zwei Jahre.

 

Chance für Menschen mit Migrationshintergrund, Berufseinsteiger oder junge Mütter

Diese Ausbildung richtet sich gezielt an Personen, die gerne für ältere Menschen und mit Menschen arbeiten wollen. Migranten, deren deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A 2) aber noch nicht ausreichen, um ohne Zusatzunterricht in Deutsch eine Ausbildung in der Altenpflegehilfe oder Altenpflege erfolgreich zu durchlaufen, erhalten eine zusätzliche Förderung in Deutsch. In zwei Jahren werden ihnen deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2) und berufliche Kompetenzen in der Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe vermittelt.

 

Ausbildungsinhalte

Ziel der Ausbildung ist es:

  • die Deutschkenntnisse von Menschen mit Migrationshintergrund so zu fördern, dass sie den sprachlichen Anforderungen im Kontext des Berufslebens entsprechen und
  • berufliche Handlungskompetenzen zu erwerben, um vor allem bei der Pflege alter Menschen personen- und situationsbezogen mitzuwirken und in der individuellen Tagesgestaltung zu unterstützen. Die Ausbildung befähigt dazu, pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen.

 

Ausbildungsvertrag

Die Ausbildung kann aufnehmen, wer einen Ausbildungsvertrag mit einer stationären Einrichtung der Altenpflege schließt und die Voraussetzungen für die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe erfüllt.

 

Voraussetzungen

(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die zweijährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe sind:

1. der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand

2. der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Zeugnis,

3. der Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe,

4. nachgewiesene Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau

A 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.

(2) Im Einzelfall kann eine Zulassung zur Ausbildung auch ohne Hauptschulabschluss genehmigt werden, wenn die Schule zu einer positiven Eignungsprognose kommt.

 

Besonderheiten der Ausbildung für Migranten

Zu Beginn der Ausbildung erfolgt eine Prüfung der Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe. Am Ende des ersten Schuljahres erfolgt ein Sprachtest auf dem Niveau B 1. Dieses Niveau ist erforderlich, um sich für einen Einbürgerungstest anzumelden. Im Rahmen eines zweistündigen Wahlpflichtfaches im ersten

Schuljahr können sich die Migrantinnen und Migranten auf den Einbürgerungstest gezielt vorbereiten. In den zwei Jahren der Ausbildung wird ein Kompetenzzuwachs auf B 2 angestrebt und die berufliche Qualifikation zur staatlich anerkannten Altenpflegehelferin oder zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer.

 

Bewerbungsunterlagen

  • Anmeldeformular (Download rechts oben)
  • Beglaubige Zeugniskopie
  • Eignungsgespräch an der Schule
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (durch ein ärztliches Zeugnis)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Lückenloser Lebenslauf


Stundentafel

Pflichtfächer Wochenstunden 1. Jahr Wochenstunden 2. Jahr
Allgemeinbildende Fächer:  
Religion 1 1
Deutsch 1 1
Berufsbezogene Fächer:    
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege 5 5
Unterstützung bei der Lebensgestaltung 2 1
Altenpflege als Beruf - 1
     
Wahlpflichtbereich:    
Pflegeschwerpunkt, Textverarbeitung 2 -
     
Wahlbereich:    
Englisch - 2
Individuelle Förderung 2 -
ggf. Sprachförderung 6 6

Wahlfächer werden angeboten, wenn sich genügend Teilnehmer melden und die entsprechenden Lehrkräfte zur Verfügung stehen.

 



Zur Anmeldung:

BFAH Anmeldeformular

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Praxisleitfaden
(passwortgeschützt)

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